Je nach Kollektivvertrag (bzw Mindestlohntarif) kann als Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen festgelegt sein:
kollektivvertragliches/r Grundgehalt/Grundlohn;kollektivvertragliches/r Grundgehalt/Grundlohn zuzüglich eines pauschalen prozentuellen Aufschlags;Seite 119

