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4.5.2. Bemessungsgrundlage für Sonderzahlungen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Je nach Kollektivvertrag (bzw Mindestlohntarif) kann als Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen festgelegt sein:

kollektivvertragliches/r Grundgehalt/Grundlohn;kollektivvertragliches/r Grundgehalt/Grundlohn zuzüglich eines pauschalen prozentuellen Aufschlags;

Seite 119

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