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4.5.1. Kollektivvertragliche Wartezeitregelungen für Sonderzahlungen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Ein Beispiel für eine kollektivvertragliche Wartefrist bezüglich Sonderzahlungsanspruch findet sich im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (Punkt 14.): Alle Arbeitnehmer, die mindestens 2 Monate ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, haben An

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spruch auf Jahresremuneration. In Saisonbetrieben werden die im selben Betrieb zurückgelegten Beschäftigungszeiten für die Entstehung des Anspruches zusammengerechnet.

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