Ein Beispiel für eine kollektivvertragliche Wartefrist bezüglich Sonderzahlungsanspruch findet sich im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (Punkt 14.): Alle Arbeitnehmer, die mindestens 2 Monate ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, haben An Seite 118spruch auf Jahresremuneration. In Saisonbetrieben werden die im selben Betrieb zurückgelegten Beschäftigungszeiten für die Entstehung des Anspruches zusammengerechnet.

