Die Angestelltenkollektivverträge sehen idR Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppen vor, deren Anwendbarkeit von der Tätigkeit und allenfalls auch von der Ausbildung der einzustufenden Arbeitnehmer abhängig ist. Die Beschreibung der Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppen enthält meist eine abstrakte Definition und ggf auch Beispiele für die erfassten Tätigkeiten (Berufsbilder).

