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4.4.3. Vordienstzeiten

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Innerhalb der jeweiligen Beschäftigungsgruppe sind häufig dienstzeitabhängige Gehaltssprünge vorgesehen (zB Biennalsprünge). Dabei sind unter Umständen auch Vordienstzeiten anzurechnen, wobei die Anrechenbarkeit – je nach Kollektivvertrag – sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (siehe dazu nachfolgende Beispiele aus einigen gängigen Kollektivverträgen).

Im Zusammenhang mit ausländischen Zeiten ist Folgendes zu beachten:

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