Innerhalb der jeweiligen Beschäftigungsgruppe sind häufig dienstzeitabhängige Gehaltssprünge vorgesehen (zB Biennalsprünge). Dabei sind unter Umständen auch Vordienstzeiten anzurechnen, wobei die Anrechenbarkeit – je nach Kollektivvertrag – sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (siehe dazu nachfolgende Beispiele aus einigen gängigen Kollektivverträgen).
Im Zusammenhang mit ausländischen Zeiten ist Folgendes zu beachten:

