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2.17.3. Nichtbereithalten von Lohnunterlagen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Arbeitgeber ohne Betriebssitz in Österreich, die Arbeitnehmer in Österreich beschäftigen oder nach Österreich entsenden, haben dafür zu sorgen, dass die Lohnunterlagen (in deutscher Sprache, Dienstvertrag/Dienstzettel auch in englisch zulässig) am Arbeits(Einsatz)ort bereitgehalten werden. Auch diese Bestimmung dient der effektiven Lohndumpingkontrolle durch die Behörden, die nicht an fehlenden Unterlagen scheitern soll (Details dazu siehe auf den Seiten 219 ff).

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