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2.16. Verschulden als Strafvoraussetzung

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Die Lohndumpingstrafbestimmungen sind Teil des Verwaltungsstrafrechts (zur Abgrenzung von anderen Strafbestimmungen siehe Seite 87 ff). Im Verwaltungsstrafrecht gilt das Schuldprinzip. Eine Bestrafung setzt also schuldhaftes Verhalten des Täters voraus.

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