Da die Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsbestimmungen relativ häufig gesetzlichen Änderungen unterzogen werden (AVRAG-Novelle ab 1. 1. 2015, neues LSD-BG ab 1. 1. 2017), stellt sich bei länger andauernden Unterentlohnungen die Frage, welche Rechtslage im konkreten Fall zur Anwendung kommt. Die anwendbare Rechtslage richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (§ 72 Abs 1 LSD-BG; § 19 Abs 1 Z 31 und Z 38 AVRAG).

