Die Gegenüberstellung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts mit dem tatsächlich gewährten Entgelt („Soll/Ist-Vergleich“) bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den Lohnzahlungszeitraum (siehe 63 ff). Die Lohndumpingbeurteilung hat daher grundsätzlich isoliert zu erfolgen, und zwar
für laufende Bezüge → pro Kalendermonat und
