Provisionen sind ein erfolgsabhängiges variables Entgelt, welches sowohl vom Ergebnis der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers als auch von der Geschäfts- und Marktlage abhängig ist (vgl Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, Kapitel VI., Rz 45). Provisionsansprüche beruhen in aller Regel auf vertraglichen Vereinbarungen, nicht auf Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag. Das Angestelltengesetz beschränkt sich lediglich auf begleitende Regelungen für vertraglich Provisionsberechtigte (zB Außendienstmitarbeiter und Versicherungsangestellte), schafft aber keinen eigenständigen Provisionsanspruch (vgl §§ 10 bis 13 AngG).

