Die Kollektivverträge legen Gehälter, Löhne und Lehrlingsentschädigungen idR als monatliche Bruttowerte auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung fest. In Arbeiter-Kollektivverträgen sind manchmal auch noch Stundenlöhne vorgesehen. Wird entgegen einem kollektivvertraglich vorgesehenen Monatsgehalt/-lohn im Dienstvertrag ein Stundengehalt/-lohn vereinbart, ist darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer in jedem Monat (also insbesondere auch in Monaten mit wenigen „Soll-Stunden“, zB im Februar) zumindest den kollektivvertraglichen Bruttomonatsgehalt/-lohn erreicht.

