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2.5. Welche Bezüge vom Lohndumping erfasst sind

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Von der Lohndumpingkontrolle (Mindestentgeltkontrolle) sind alle kollektivvertraglichen, mindestlohntariflichen und gesetzlichen Bruttoentgeltansprüche auf Basis der kollektivvertraglichen bzw mindestlohntariflichen Mindestsätze erfasst, ausgenommen die sozialversicherungsfreien Bezüge (§ 49 Abs 3 ASVG). Die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage spielt für die Mindestentgeltkontrolle keine Rolle.

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