Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnisse keinem Kollektivvertrag unterliegen (zB Arbeitnehmer bei bestimmten Vereinen, freiberuflichen Arbeitgebern ohne Kollektivvertragszugehörigkeit, Arbeitgeber in Branchen ohne KV-Abschluss trotz eines vorhandenen Arbeitgeberverbands) und für die auch kein Mindestlohntarif gilt, haben in Österreich keinen Mindestentgeltanspruch. In diesen Fällen kann auch kein Lohndumpingverstoß vorliegen (Königsberger/Scala, Lohndumpingverbot: Ausgewähltes zu Anwendungsbereich und Strafbarkeit, RdW 8/2015, Seite 495; ebenso Wiesinger, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), Seite 55 und 58).

