Der Großteil der Dienstverhältnisse in der Privatwirtschaft unterliegt einem Kollektivvertrag. Die überragende Bedeutung beim Thema Lohndumping kommt somit den Kollektivverträgen zu.
Für die Lohndumpingbeurteilung ist auf jenen Kollektivvertrag abzustellen, der für das Dienstverhältnis normativ – also gemäß den gesetzlichen Vorgaben – anwendbar ist (Näheres siehe Seite 13 und Seite 103).

