Verordnungen begründen nur in wenigen Bereichen zwingende Mindestentgelte. Es handelt sich dabei um Satzungserklärungen von Kollektivverträgen, um behördlich festgelegte Mindestlohntarife sowie um behördlich festgelegte Lehrlingsentschädigungen.
Verordnungen begründen nur in wenigen Bereichen zwingende Mindestentgelte. Es handelt sich dabei um Satzungserklärungen von Kollektivverträgen, um behördlich festgelegte Mindestlohntarife sowie um behördlich festgelegte Lehrlingsentschädigungen.
