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2.3. Mindestentgelt laut Verordnung

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Verordnungen begründen nur in wenigen Bereichen zwingende Mindestentgelte. Es handelt sich dabei um Satzungserklärungen von Kollektivverträgen, um behördlich festgelegte Mindestlohntarife sowie um behördlich festgelegte Lehrlingsentschädigungen.

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