vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.4. Fahrlässigkeit genügt und wird vermutet

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Eine in der Praxis häufig anzutreffende Irrmeinung geht davon aus, dass Lohndumping nur im Falle von Vorsatz, also bewusster Unterentlohnung, strafbar sei. Dies ist aber keinesfalls zutreffend. Auch versehentliche Fehler (Fahrlässigkeit) bei der Anwendung der – zum Teil sehr komplizierten – kollektivvertraglichen Entgeltregelungen können zur Strafbarkeit führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte