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Beispiel 111 (Einkunftsgrenze bei AVAB)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt:

Christoph Bauer ist Verpackungsmanager einer großen Supermarktkette und hat im Jahr 2016 ein Gehalt von 43.500,- (KZ 245 des Lohnzettels) bezogen. Seine Ehegattin Nina war zu Beginn des Jahres arbeitslos, weshalb Christoph in der Personalverrechnung seiner Firma den Antrag gestellt hat, bei Berechnung der Lohnsteuer den Alleinverdienerabsetzbetrag zu berücksichtigen. Der AVAB iHv 494,- wurde bei der Gehaltsabrechnung von der Lohnsteuer abgezogen.

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