Sachverhalt:
Beate Kopf führt ein Restaurant in Graz und gibt am 12. 5. 2016 die Einkommensteuererklärung für 2015 ab. Am 20. 6. 2016 erhält sie den Einkommensteuerbescheid mit einer Vorschreibung von 24.000,-. Aufgrund der für 2015 geleisteten Vorauszahlungen von 14.000,- hat sie eine Nachzahlung von 10.000,- zu begleichen. Für 2016 werden mittels Bescheid Vorauszahlungen iHv 24.960,- vorgeschrieben.

