Ist die Urkunde aufgrund ihrer Definition im Regelfall relativ klar und einfach von den übrigen Beweismitteln1017 abgrenzbar, ergeben sich doch immer wieder Schwierigkeiten der Abgrenzung, wenn mithilfe von Urkunden andere Beweise umgangen oder substituiert werden sollen. Auf einige der immer wiederkehrenden Beispiele aus der Praxis soll hier näher eingegangen werden. Seite 163

