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7. Kein Gebührenanspruch der Partei

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

Anders als Zeugen haben Parteien gegenüber dem Staat keinen Anspruch auf Gebührenersatz für durch die Einvernahme entstandene Kosten, Verdienstausfälle und Zeitversäumnisse.

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