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7. Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Zeugen außerhalb der Verhandlung

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

Der Kontakt des Rechtsanwalts zu Zeugen ist grds sowohl vor als auch während eines anhängigen Verfahrens zulässig. Es muss jedoch jede Form der unzulässigen Beeinflussung vermieden werden (§ 8 RL-BA).950950Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA). Nach der früheren Fassung des § 8 RL-BA 1977 hatte der Rechtsanwalt im Verkehr mit Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, alles zu unterlassen, was auch nur den Anschein einer Beeinflussung hervorruft.

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