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7. Formen mittelbarer Beweise

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

7.1. Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis (= Prima-facie-Beweis) fußt auf der Auswertung von allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen, „die sich aus der Beobachtung stereotyper Geschehensabläufe gleichsam zur natürlichen Gesetzmäßigkeit verdichtet haben, für jedermann nachvollziehbar sind und bis zum Hervorkommen einer möglichen Ausnahmesituation die Vermutung des Vorliegens einer Tatsache beim Nachweis einer damit regelmäßig im Zusammenhang stehenden anderen begründen“.842842OGH 5 Ob 117/12k, NZ 2013/76; OGH 7 Ob 145/14w, JusGuide 2014/44/12803 (OGH); siehe auch RIS-Justiz RS0040287 sowie RS0040266. Mit anderen Worten: Der Anscheinsbeweis geht davon aus, dass „bestimmte Geschehensabläufe typisch sind und es daher wahrscheinlich ist, dass auch im konkreten Fall ein derartiger gewöhnlicher Ablauf und nicht ein atypischer gegeben ist“.843843OGH 4 Ob 206/99v, ÖBl 2000, 77.

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