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1. Definition des Zeugen

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

Zeuge ist eine Person, die über Wahrnehmungen zu vergangenen Tatsachen oder Zuständen aussagen soll, aber nicht Partei ist. Aussagen zu aktuellen Zuständen – etwa über andauernde Schmerzen, die aktuelle finanzielle Situation etc – sind nur ausnahmsweise Gegenstand einer Zeugenaussage, wenn keine unmittelbare Beweisaufnahme (insb kein Augenschein) möglich ist.850850Vgl auch Rechberger in Rechberger4 Vor § 320 ZPO Rz 1.

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