Die vorbereitende Tagsatzung stellt ein Kernstück der ZVN 2002 dar,8 deren Ziel die Verfahrensbeschleunigung ist.9 Sie übernimmt zum einen das Programm der vormaligen ersten Tagsatzung (Vergleichsversuch, Entscheidung über Prozessvoraussetzungen), soll aber auch einer möglichst umfassenden Erörterung der Streitsache sowie der Durchführung des weiteren Beweisverfahrens dienen. Im Unterschied zur Beweisaufnahmetagsatzung, deren Strukturierung Seite 1weitgehend dem Richter überlassen ist, legt das Gesetz den Mindestinhalt der vorbereitenden Tagsatzung selbst fest (§ 258 Abs 1 ZPO). Demnach dient die vorbereitende Tagsatzung

