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3. Die Vorbereitung der vorbereitenden Tagsatzung

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

3.1. Grundsätzliches

Unerlässlich für das „Gelingen“ der vorbereitenden Tagsatzung ist eine umfassende Vorbereitung des Richters sowie der Parteienvertreter sowohl auf der Tat- als auch auf der Rechtsebene. Sie ermöglicht nicht nur eine gründliche Erörterung der Sach- und Rechtslage, sondern auch seriöse Vergleichsgespräche. Ein in der Praxis teilweise unterschätzter Aspekt der Prozessvorbereitung liegt darin, herauszufiltern, was überhaupt Gegenstand des Beweisverfahrens sein soll.1212Fucik, Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Zivilrechtssachen, Einige Überlegungen aus Anlaß eines Seminars, RZ 1993, 218. Vgl auch A.7.7.1. Je komplexer ein Verfahren ist, desto größere Bedeutung kommt der Vorbereitung sämtlicher Verfahrensbeteiligten zu. Insbesondere bei sog Großverfahren spielt die Abgrenzung des strittigen vom unstrittigen Sachverhalt eine entscheidende Rolle für eine prozessökonomische Verfahrensführung.1313Vgl dazu eingehend Parzmayr, Großverfahren – Herausforderung für die Praxis, ÖJZ 2015/133, 1013 (1016 f). Die Vorbereitung umfasst – va auf Richterseite – auch die Durchsicht bereits vorgelegter Urkunden.

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