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C. Das Rechtsinstitut des Auftragsverarbeiters

Gstöttner1. AuflFebruar 2021

1. Zweck des Instituts der Auftragsverarbeitung

In sehr vielen Fällen, wo die Verarbeitung von personenbezogenen Daten anfällt, scheint es tatsächlich sinnvoll, diese Aufgaben externen Stellen zu übertragen. Es liegt vor allem an der vielschichtigen und arbeitsteiligen Wirtschaftsstruktur, warum man heutzutage zunehmend jene Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, auslagert („Outsourcing“).104104 Abplanalp/Zopf in Forgó (Hrsg), Grundriss Datenschutzrecht 49 (55) (2019). Das Spektrum der denkbaren Leistungen eines solchen externen Anbieters – des Auftragsverarbeiters – ist dabei sehr umfassend und kann in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen und Formen auftreten.

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