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I. Rechtsmittelverfahren (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner1. AuflJuni 2015

1. Allgemeines

Das Verfahrensrecht stellt Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zur Verfügung, um fehlerhafte Entscheidungen korrigieren lassen zu können. Auf diese Weise werden den Rechtsteilnehmern nicht nur Mittel an die Hand gegeben, um zu richtigen Entscheidungen zu gelangen; vielmehr wirken die Rechtsinstitute auch schon präventiv. Sie veranlassen nämlich die Gerichte, von vornherein sorgfältig vorzugehen und eine möglichst rechtsrichtige Entscheidung zu fällen.

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