Das Zivilverfahren beginnt mit der Klage, die den Prozess sowohl qualitativ als auch quantitativ festlegt. Dem nach der ZPO (zunächst) konzipierten Regelverfahren ist in den meisten Fällen noch ein Vorverfahren in Form eines Mahnverfahrens vorgeschaltet, welches eine Filterfunktion ausübt, dh es zeigt sich erst nach Erhebung des Einspruchs, welche Verfahren überhaupt streitig werden.

