1. Organisation – Vertretungsmonopol
RechtsanwältInnen sind Angehörige eines freien Berufsstandes. Sie sind befugt, die Parteien in allen Rechtssachen zu beraten und sie vor allen Behörden und Gerichten zu vertreten. Die RechtsanwältInnen sind in neun Rechtsanwaltskammern (Körperschaften des öffentlichen Rechts) zusammengeschlossen. Die neun Rechtsanwaltskammern bilden den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Rechtsanwälte sind der Disziplinargerichtsbarkeit ihrer Kammern unterworfen. Gegen Disziplinarerkenntnisse der Disziplinarräte der Kammern kann Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden (§§ 46 ff DSt).

