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F. Prozessvoraussetzungen (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner1. AuflJuni 2015

1. Allgemeines

Damit über eine Klage sachlich entschieden werden kann, müssen bestimmte formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese Erfordernisse nennt man Prozessvoraussetzungen bzw Urteilsvoraussetzungen. Liegt ein Prozesshindernis vor oder fehlt eine Prozessvoraussetzung, so ist die Klage mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen. Bei einzelnen Prozessvoraussetzungen ist zunächst ein Verbesserungsverfahren durchzuführen, um der Partei Gelegenheit zu geben, diesen Mangel noch zu sanieren – etwa bei Fehlen des notwendigen Klageinhalts. Auch bei mangelnder Prozessfähigkeit ist ein Sanierungsverfahren durchzuführen (§ 6 ZPO).

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