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A. Wesen des Zivilverfahrens – Prozessgrundsätze (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner1. AuflJuni 2015

Astrid Deixler-Hübner

Das Zivilverfahren dient der staatlich geregelten Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Können sich die Parteien nicht einvernehmlich über die Rechtsdurchsetzung einigen, kann, wer einen zivilrechtlichen Anspruch behauptet (Kläger/in), in einem gerichtlichen Verfahren klären lassen, ob der Anspruch gegen die Gegnerin/den Gegner (Beklagte/r) berechtigt ist.

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