Astrid Deixler-Hübner
Das Zivilverfahren dient der staatlich geregelten Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Können sich die Parteien nicht einvernehmlich über die Rechtsdurchsetzung einigen, kann, wer einen zivilrechtlichen Anspruch behauptet (Kläger/in), in einem gerichtlichen Verfahren klären lassen, ob der Anspruch gegen die Gegnerin/den Gegner (Beklagte/r) berechtigt ist.

