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C. Das Recht der „allgemeinen Produktsicherheit“ (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza1. AuflJuni 2015

1. Der europarechtliche Hintergrund

Die Brüsseler Gesetzgebungsorgane haben sich zunächst auf die Erlassung sogenannter „vertikaler Produktsicherheitsvorschriften“ konzentriert, die in punktuell-selektiver Weise darauf abzielten, die technische Beschaffenheit einzelner Produkte oder Produktgruppen sektoral europaweit einheitlich zu regeln. Diese „vertikale“ Regelungstechnik, die in zahlreichen Richtlinien und Verordnungen über Lebensmittel, Arzneimittel, Chemikalien oder Elektrogeräte Niederschlag fand,118118Besonders komplex stellt sich heute die Situation im Lebensmittel-Sicherheitsrecht dar. Relevante EU-Vorschriften sind hier zB: „EG-Basisverordnung“ 178/2002, ABl L 2002/31, 1; „EG-Kontrollverordnung“ 882/2004, ABl L 2004/165, 1; „EG-Claimsverordnung“ 1924/2006, ABl L 2006/404, 9; VO 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, ABl L 2011/304, 18 (gilt seit 13.12.2014). Auf nationaler Ebene: „Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz“ – LMSVG (BGBl I 2006/13). bedurfte jedoch einer Ergänzung durch eine Richtlinie über die all

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gemeine Produktsicherheit, mit der im Binnenmarkt ein fairer Wettbewerb durch Abbau von Handelshemmnissen und ein besserer Schutz der Konsumenten erreicht werden sollte.

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