1. Der europarechtliche Hintergrund
Die Brüsseler Gesetzgebungsorgane haben sich zunächst auf die Erlassung sogenannter „vertikaler Produktsicherheitsvorschriften“ konzentriert, die in punktuell-selektiver Weise darauf abzielten, die technische Beschaffenheit einzelner Produkte oder Produktgruppen sektoral europaweit einheitlich zu regeln. Diese „vertikale“ Regelungstechnik, die in zahlreichen Richtlinien und Verordnungen über Lebensmittel, Arzneimittel, Chemikalien oder Elektrogeräte Niederschlag fand,118 bedurfte jedoch einer Ergänzung durch eine Richtlinie über die all Seite 388

