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B. Das Recht der Produkthaftung (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza1. AuflJuni 2015

1. Der europarechtliche Hintergrund

Die Entwicklung einer sehr weitgehenden verschuldensunabhängigen Produkthaftung (strict products liability) in den Vereinigten Staaten von Amerika löste in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts auch in Europa die Diskussion um die Notwendigkeit aus, das durchwegs als unzulänglich empfundene Recht der Haftung für schadenskausale Produkte zu verschärfen und zugleich zu vereinheitlichen. Vom Europarat1010Das auf den Ersatz von Körperschäden beschränkte „Europäische Übereinkommen“, Série des Traités européens N° 91, blieb mangels Ratifikationen bedeutungslos. und der Kommission der damals noch kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind nahezu zeitgleich Reformvorschläge zur Produzentenhaftung ausgearbeitet worden, von denen sich der Richtlinienentwurf der Kommission nach einem wegen der erforderlichen Einstimmigkeit langen und mühsamen Diskussionsprozess durchsetzen konnte. Erst im Sommer 1985 ist schließlich die „Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte“1111ABl L 1985/210, 29; im Folgenden zumeist kurz Produkthaftungsrichtlinie bzw PH-RL. angenommen worden.

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