1. Prepaid und Postpaid
Wie bereits unter Punkt „B. Der Telekommunikationsdienstvertrag“ ausführlich behandelt, ist der Mobilfunkvertrag ein Mischvertrag sui generis sowie ein Dauerschuldverhältnis. Mobilfunkverträge werden in der Regel in zwei unterschiedlichen Ausprägungen (Prepaid-Verträge und Postpaid-Verträge) angeboten.

