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D. Kontrahierungszwang und Universaldienst (Goldbacher/Forizs)

Goldbacher/Forizs1. AuflJuni 2015

1. Der Universaldienst

Der Universaldienst nach § 26 TKG 2003 umfasst einen Katalog von Dienstearten, die eine Grundversorgung der Bevölkerung im gesamten Staatsgebiet Österreichs sicherstellen sollen. Das Gesetz führt folgende Dienste an:

Telefondienst (inkl funktionalem Internetzugang)

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