Die zentrale Verjährungsnorm des § 12 VersVG erfasst sowohl die versicherungsvertraglichen Ansprüche des Versicherers gegen den VN auf Prämienzahlung als auch den Anspruch gegen den Versicherer auf die Versicherungsleistung.
Die zentrale Verjährungsnorm des § 12 VersVG erfasst sowohl die versicherungsvertraglichen Ansprüche des Versicherers gegen den VN auf Prämienzahlung als auch den Anspruch gegen den Versicherer auf die Versicherungsleistung.
