vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Pflichten im laufenden Versicherungsvertrag (Fasoli/Hirmke/Kriegner)

Fasoli/Hirmke/Kriegner1. AuflJuni 2015

1. Prämienzahlung

a. Allgemeines

Für den VN ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag Haupt- und Nebenpflichten (eine besondere Gruppe von Nebenpflichten des VN bilden die Obliegenheiten, dazu siehe Pkt D.). Die Hauptpflicht des VN besteht in der Pflicht zur Prämienzahlung (§ 1 Abs 2 VersVG). Schuldner der Prämie ist der VN. Bestimmte weitere Personen sind aber berechtigt, Prämien schuldbefreiend zu bezahlen, weil diese Personen idR ein Eigeninteresse daran haben, den Versicherungsschutz wegen Prämienverzuges nicht zu verlieren (zB Bezugsberechtigte oder Mitversicherte sowie solche, die an der Versicherungsforderung ein Pfandrecht besitzen, vgl § 35a Abs 1 VersVG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte