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C. Beherbergungsrecht (Kolmasch)

Kolmasch1. AuflJuni 2015

1. Allgemeines

Die Buchung einer oder mehrerer Übernachtungen direkt beim Hotel- oder Unterkunftsbetreiber begründet einen Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag). Der Beherber

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gungsvertrag ist ein gemischter Vertrag mit miet-, werk-, dienst-, verwahrungs- oder auch kaufvertraglichen Elementen. Er umfasst neben der Unterkunft auch Serviceleistungen (Zimmerreinigung, Gepäckaufbewahrung usw) sowie – je nach Vereinbarung – oft auch die Verpflegung des Reisenden (Frühstück, Halb- oder Vollpension).

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