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D. Time-Sharing (Kolmasch)

Kolmasch1. AuflJuni 2015

1. Einleitung

Beim klassischen Time-Sharing (Teilzeitnutzung, Ferienwohnrecht) erwirbt ein Verbraucher gegen ein vorab zu leistendes Entgelt das Recht, ein Hotelzimmer oder ein Ferienappartement über einen mehrjährigen Zeitraum für eine bestimmte Dauer pro Jahr zu nutzen. Dieses Recht ist idR frei übertragbar.

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