6.1. Anschaffung junger Aktien bei Bezugsrechtsausübung
Jüngst hatte der VwGH1557 erstmalig zu entscheiden, ob der Erwerb junger Aktien unter Ausübung des Bezugsrechts ein eigener Anschaffungsvorgang iSd Spekulationsgeschäft nach § 30 EStG idF vor BBG 2011 ist. Auf den ersten Blick scheint das VwGH-Erkenntnis nach derzeitiger Rechtslage, nach der Kapitalanlagen ohnehin unabhängig vom Beteiligungsausmaß und Behaltedauer steuerpflichtig sind, keine Bedeutung mehr zu haben. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Entscheidung des VwGH auch für die derzeitige Rechtslage weitreichende Konsequenzen hat. Zu den Auswirkungen der kapitalerhöhungsbedingten Anschaffung bei der Qualifikation von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen als Alt- oder Neuvermögen siehe in Teil VI.3.1.1. Außerdem ist, insbesondere bei Beteiligungen im Konzernverbund, zu bedenken, dass die „Anschaffung“ etwa bei internationalen Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs 3 KStG1558 sowie zur Abzugsfähigkeit von Zinsen aus der Fremdfinanzierung von Junganteilen1559 eine wesentliche Rolle spielt.

