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2. Die effektive Kapitalerhöhung

Ursprung-Steindl1. AuflJuni 2015

2.1. Der Anwendungsbereich der effektiven Kapitalerhöhung

Die effektive Kapitalerhöhung betrifft den Kernbereich der Eigenkapitalfinanzierung4343So Winner in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 149 Rz 2. und dient im Regelfall der Verstärkung des Eigenkapitals.4444Vgl. M. Heidinger/Prechtl in Gruber/Harrer (Hrsg.), GmbHG (2014) § 52 Rz 4. So kommt die effektive Kapitalerhöhung auch als klassisches Sanierungsinstrument in Betracht.4545So Reich-Rohrwig, GesRZ 2001, 69. Die effektive Kapitalerhöhung ist im Liquidationsstadium noch möglich, um entweder die Gläubiger zu befriedigen oder die Fortsetzung der Gesellschaft zu gewährleisten.4646Vgl. Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 52 Rn 3; Nagele/Lux in Jabornegg/Strasser, AktG II5 § 149 Rz 49 (Stand: März 2010). Auch im Gesellschaftskonkurs ist eine Kapitalerhöhung noch möglich.4747Vgl. Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 52 Rn 3; Nagele/Lux in Jabornegg/Strasser, AktG II5 § 149 Rz 50 (Stand: März 2010). Der Gang an die Börse

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kann eine Kapitalerhöhung erforderlich machen.4848Vgl. Holler/Gold, DStR 2001, 1 f. Primärer Anwendungsfall einer effektiven Kapitalerhöhung kann aber auch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Vorbereitung von Verschmelzungen mit Anteilsgewährung sein.4949Vgl. M. Heidinger/Prechtl in Gruber/Harrer (Hrsg.), GmbHG (2014) § 52 Rz 4. So bieten insbesondere Umgründungsmaßnahmen ein breites Anwendungsgebiet der ordentlichen Kapitalerhöhung.5050Ausführlich zu den steuerlichen Umgründungstypen mit Gewährung neuer Anteile noch in Teil III.2.

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