Im Gesellschaftsrecht wird zwischen zwei grundsätzlichen Arten unterschieden, wie die Aktiengesellschaft (AG) ihr Grundkapital und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ihr Stammkapital erhöhen können: die nominelle und effektive Kapitalerhöhung.23 Das Unterscheidungsmerkmal der beiden Kapitalerhöhungsformen ist, ob die Kapitalausstattung auf Basis von Gesellschaftsmitteln oder durch Zuführung neuer Mittel von außen, durch Einlagen, gestärkt wird.24

