Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften, die Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften bleibt dabei ausgeklammert. Eine weitere Eingrenzung betrifft das steuerliche Rechtsgebiet, in dessen Kontext die gesell<i>Ursprung-Steindl</i>, Die Kapitalerhöhung im Ertragsteuerrecht (2015), Seite 3 Seite 3
schaftsrechtliche Kapitalerhöhung einer AG oder GmbH gestellt wird. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen des gesellschaftsrechtlichen Verfahrens der Kapitalerhöhung sind Gegenstand dieser Arbeit. Die mit der Kapitalerhöhung als Eigenkapitalzufuhr verbundenen Fragen, wie der Gesellschaftsteuer, werden daher nicht beleuchtet. Die Arbeit lenkt den Blick, wie der Titel bereits offen legt, somit regelmäßig auf das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht. Im Bereich des Einkommen- sowie des Körperschaftsteuerrechts sind viele Rechtsinstitute, wie die körperschaftsteuerliche Einlage, auszumachen, die gerade für das gesellschaftsrechtliche Verfahren der Kapitalerhöhung eine besondere Rolle spielen. Neben dem allgemeinen Ertragsteuerrecht finden sich ebenso im Umgründungssteuerrecht zahlreiche Regelungen, die für die Kapitalerhöhung bedeutsam sind.