4.1 Begünstigungen anlässlich der Errichtung bzw der Vermögenswidmung
4.1.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
4.1.1.1 Übertragung aus dem Privatvermögen
Die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus der privaten Sphäre an eine außerbetriebliche gemeinnützige Stiftung stellt regelmäßig einen unentgeltlichen Vorgang dar, der grds keine ertragsteuerlichen Folgen nach sich zieht.350 Aus diesem Grund können Zuwendungen weder als Betriebsausgabe oder Werbungskosten bzw Sonderausgabe grds geltend gemacht werden351 (siehe aber die Sonderregelungen über den Spendenabzug; vgl Kap 5).

