vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Voraussetzungen für die abgabenrechtliche Begünstigung von Stiftungen

Melzer/Petritz1. AuflApril 2016

3.1 Einleitung

Neben dem Vorliegen der Verfolgung eines begünstigten Zwecks ist für die abgabenrechtliche Begünstigung erforderlich, dass die Stiftung (der Fonds iSd BStFG), der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Stiftungsdokumenten298298Vgl die nähere Konkretisierung in § 41 BAO; siehe hierzu Kap 2.5. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Erfüllung von gemeinnützigen Aufgaben, die in der Satzung der betreffenden Körperschaft nicht erwähnt sind, nicht zur steuerlichen Begünstigung führen kann (vgl VwGH 26. 1. 1994, 92/13/0059) bzw, wenn zur Erreichung an sich begünstigter Ziele Mittel eingesetzt werden, deren Aufbringung in der Satzung keine Deckung findet (VwGH 30. 1. 2001, 95/15/0135). und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung299299Vgl § 42 BAO und Kap 2.6. ausschließlich300300§ 39 BAO und Kap 2.3. und unmittelbar301301§ 40 BAO und Kap 2.4. der Förderung der genannten Zwecke dient.302302§ 34 Abs 1 1. Satz BAO. Da die abgabenrechtlichen Begünstigungen (zum Großteil)303303Vgl diesbezüglich § 21 Abs 1 Z 1 KStG, siehe unten. nicht auf inländische Körperschaften (zB Stiftungen) eingeschränkt sind, können durchaus auch ausländische Körperschaften (zB ausländische Stiftungen) in deren Begünstigung gelangen, wobei diesbezüglich die Besonderheit besteht, dass Stiftungen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung haben, auf Verlangen der Abgabenbehörde nachzuweisen haben, dass sie die Voraussetzungen304304Wobei diesbezüglich rein auf die österreichischen abgabenrechtlichen Voraussetzungen abzustellen ist und nicht auf Begriffe des Auslands (zB steuerliche Gemeinnützigkeit nach ausländischem Recht); vgl Ritz, BAO5 (2014) § 34, Rz 8 mwN; VereinsR 2001, Rz 7. im obigen Sinne erfüllen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!