Melzer/Petritz1. AuflApril 2016
Durch das GG 2015 wird das bisherige System der Spendenabzugsfähigkeit, welches bislang in den §§ 4a, 18 Abs 1 Z 7 EStG und § 8 Abs 4 Z 1 KStG festgehalten war, verändert.