Viele Bestimmungen des BStFG 2015 wurden entweder wörtlich oder sinngemäß aus dem PSG übernommen und damit die Stiftung und der Fonds gem BStFG 2015 insgesamt an die Privatstiftung angenähert. Dennoch bestehen einige Unterschiede zwischen diesen Rechtsformen, die im Folgenden kursorisch aufgezeigt werden.

