vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Einleitung

Melzer/Petritz1. AuflApril 2016

Die Rahmenbedingungen für Rechtsträger239239Grds kann jede unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft iSd § 1 Abs 2 KStG unter die Befreiungsbestimmungen des § 5 Z 6 KStG fallen, somit zB Vereine, AGs, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften, BgA von KÖR; vgl Achatz/Haller in Achatz/Kirchmayr (Hrsg), KStG (2011) § 5, Rz 67., die steuerlich begünstigten Zwecken dienen, sind keineswegs neu, sondern bestehen schon seit geraumer Zeit.240240Vgl Blum/Spies in Lang/Rust/Schuch/Staringer (Hrsg), KStG2 (2016) § 5, Rz 90. Als begünstigte Zwecke gelten seit jeher sowohl gemeinnützige, als auch mildtätige und kirchliche Zwecke, wobei diese Zwecke abschließend in den §§ 34 ff BAO definiert sind.241241Solche Regelungen waren bereits im KStG 1953 vorgesehen; vgl Renner in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger/Vock (Hrsg), KStG (2014) § 5, Rz 106. Diese Definitionen haben auch durch das GG 2015 keine Änderung erfahren. Bevor jedoch auf diese weiter eingegangen wird, soll zunächst der Aufbau des vorliegenden Kapitels dargestellt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!