4.3.1 Liquidation
Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, endet die Mindestkörperschaftsteuerpflicht mit der Verteilung des Liquidationsüberschusses bzw. mit dem Stichtag, auf den die Liquidationsschlussbilanz aufgestellt wird. Bei Vermögenslosigkeit endet die Steuerpflicht mit der Löschung der Kapitalgesellschaft im Firmenbuch.
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