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3.3 Übergang der Verlustverrechnung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

In bestimmten Fällen gehen die Verrechnungsverluste auf den Rechtsnachfolger über (EStR 2000, Rz 157c):

beim Übergang der Einkunftsquelle durch Erbschaft und Schenkungenbeim betriebsbezogenen Übergang in Umgründungsfällen mit Buchwertfortführung

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