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3.2 Verrechnungsgrenze von 75 %

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Die Wartetastenverluste (IFB, Verlustbeteiligungsmodelle) können in den Folgejahren nur mit 75 % der positiven Einkünfte aus derselben Quelle (demselben Betrieb) verrechnet werden. Übersteigende Wartetastenverluste (der so genannte Rückstau) sind in den folgenden Jahren im Rahmen der 75 %-Grenze zu verrechnen.

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