Die Wartetastenverluste (IFB, Verlustbeteiligungsmodelle) können in den Folgejahren nur mit 75 % der positiven Einkünfte aus derselben Quelle (demselben Betrieb) verrechnet werden. Übersteigende Wartetastenverluste (der so genannte Rückstau) sind in den folgenden Jahren im Rahmen der 75 %-Grenze zu verrechnen.
